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Holzbaufonds

Die Autonome Provinz Bozen – Südtirol gewährt Beiträge aus dem Holzbaufonds für die Errichtung von Gebäuden und Bauwerken mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise. Die Kriterien zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in öffentlichen Gebäuden oder


Bauwerken regelt der Beschluss der Landesregierung Nr. 502 vom 13.06.2023. Um den Holzbaufonds können alle öffentlichen Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern und ähnliche ansuchen.

 
Holzhausbau
IDM Südtirol-Alto Adige/Alex Trentini

Der Holzbaufonds auf einen Blick

  • Wofür kann angesucht werden?
•    Errichtung von Gebäuden und Bauwerken mit öffentlicher Nutzung, die ausschließlich oder vorwiegend mit zertifiziertem Holz verwirklicht werden, welches aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern im Umkreis von 500 km stammt.

•    Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossflä-che von mindestens 300 m² und Bauwerke mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise.

•    Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² und Bauwerke mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise.

Jede Baumaßnahme kann mit einem Beitrag bis maximal 200.000,00 € gefördert werden.

Einreichtermin: vom 1. Februar bis zum 31. März jeden Jahres

Genauere Informationen und die Formulare zum Einreichen können Sie unter "Holzbaufonds_Südtirol" aufrufen.