IDM Südtirol-Alto Adige/Alex Trentini
Der Holzbaufonds auf einen Blick
- Wofür kann angesucht werden?
• Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschossflä-che von mindestens 300 m² und Bauwerke mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise.
• Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschossfläche von mindestens 100 m² und Bauwerke mit öffentlicher Nutzung in Holzbauweise.
Jede Baumaßnahme kann mit einem Beitrag bis maximal 200.000,00 € gefördert werden.
Einreichtermin: vom 1. Februar bis zum 31. März jeden Jahres
Genauere Informationen und die Formulare zum Einreichen können Sie unter "Holzbaufonds_Südtirol" aufrufen.